Anfang Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein weitreichendes Urteil gefällt, das in den kommenden Monaten Signalwirkung auf Gerichte und Datenschutzbehörden der Länder haben wird. Da jeder Website-Betreiber in der Verantwortung steht, seine Website ordnungsgemäß zu betreiben, ist es aus unserer Sicht notwendig, sich mit dem folgenden Sachverhalt auseinanderzusetzen:
Bisher wurde auf Websites vielfach eine Cookie-Leiste verwendet, bei der die Website-Besucher zur Verwendung von Cookies im Grunde nur zustimmen konnten. Dies reicht dem EuGH nicht aus: Zukünftig dürfen Tracking-Cookies ohne echte Einwilligung der Website-Besucher nicht gesetzt werden. Der Website-Besucher soll aktiv einwilligen können (sog. Opt-in-Verfahren).
Website-Betreiber, die diese Maßgabe ignorieren, riskieren abgemahnt zu werden! Aber keine Sorge: Wir helfen Ihnen! ⚙️
Als Agenturpartner von eRecht24 folgen wir den Empfehlungen in Bezug auf technische Lösungen. Wir verwenden ein Einwilligungs-Tool speziell für WordPress-Websites, das von der Hamburger Softwarefirma Borlabs entwickelt wurde. Dieses Tool haben wir in den vergangenen Wochen intensiv getestet: Sowohl die Lizenzierung als auch die Installation und Konfiguration haben im Zusammenspiel mit WordPress sehr gut funktioniert.
Wenn Sie uns mit der Einbindung des Einwilligungs-Tools beauftragen, sorgen wir dafür, dass die Cookie-Leiste 2.0 auf Ihrer Website zum Einsatz kommt! Bei Interesse schreiben Sie uns an info@maxmark.de oder rufen Sie uns an: Telefon 0561 / 810 44 100.