Werbeagentur für Online-Kommunikation  

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DSGVO: Wer schläft, wird böse überrascht!

Ab 25. Mai 2018 ist MAXMARK aus Kassel für die neue Datenschutz-Grundverordnung gerüstet.

Das Online-Marketing bietet dank verschiedener Auswertungsmöglichkeiten mittels Cookies und Tracking zahlreiche Ideen, die Websitebesucher besser zu verstehen und ihnen gezielt die Informationen auszuspielen, die für sie relevant sind. Marketingstrategien und Werbemaßnahmen lassen sich aufgrund von erhobenen Daten schneller erarbeiten oder ggf. optimieren.

Dummerweise greift ab 25. Mai 2018 die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Denn an diesem Stichtag endet die Übergangsfrist, bis zu der jedes Unternehmen bestimmte Maßnahmen umgesetzt haben muss. Wer diesen Termin verschläft, könnte eine böse Überraschung erleben!

Für uns als Online-Werbeagentur ist der korrekte Umgang mit dem Datenschutz oberstes Gebot. Denn z.B. Suchmaschinen-Optimierung, E-Mail-Marketing, Werbekampagnen und Nutzerauswertungen auf den Unternehmenswebsites unserer Kunden sind von den neuen Datenschutzrichtlinien betroffen.

Z.Zt. erarbeitet MAXMARK mit Hilfe von externen Datenschutzbeauftragten die notwendigen Maßnahmen, die eine korrekte Anwendung der neuen Spielregeln sicherstellen. Dies betrifft einerseits den Umgang mit Kundendaten und Website-Besucherdaten (also deren Kunden und Interessenten), andererseits auch die Datenverarbeitung mit Anbietern von verwendeter Software und Dienstleistern, mit denen MAXMARK zusammenarbeitet.

Es überrascht wenig, dass die neue e-Privacy-Verordnung mit ähnlicher Spannung erwartet wird. Dieses Gesetzeswerk der Europäischen Union soll den Schutz der elektronischen Kommunikation überall und unmittelbar sicherstellen. Es bleibt also spannend für Website-Betreiber und uns als Online-Agentur!

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